Abrechnung

Behandlungskosten können mit den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe abgerechnet werden.

Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Einige private Versicherungen nehmen wie die gesetzlichen Krankenkassen eine Prüfung des Antrags vor und entscheiden dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie.

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr als zehn Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle zumeist an.


Selbstzahler

Pro Sitzung werden 75 € in Rechnung gestellt.

 


© 2019 Alexandra Schladitz